Heute darf man auf das Grundsatzurteil zur Vorratsdatenspeicherung des Bundesverfassungsgerichtes gespannt sein.
Hintergrund ist, dass von jedem Bürger 6 Monate lang, sämtliche elektronische Daten wie Mails, Handyverbindungen, Internetverbindungen etc. pp von Telekommunikationsanbietern gespeichert werden müssen. Das alles diene der Terrorismusabwehr, schlägt aber dem Datenschutz und Persönlichkeitsrechten ein nicht unerhebliches Schnippchen, gelinde gesagt. Eine Welle des Protestes in den letzten beiden Jahren brachte dieses Gesetz ins Rollen. Tausende Klagen dagegen sind anhängig.
Ob das Gesetz nun heute gänzlich gekippt werden wird? Ich glaube nicht wirklich daran. Möglicherweise wird es nur in Grundzügen angepasst. Schauen wir mal, was die obersten Richter zu sagen haben.
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Und schon das Urteil:
Die Karlsruher Richter stufen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig ein! Na das ist doch mal eine Aussage! Das Gesetz ist damit nichtig und muß ausgesetzt werden. Mal sehen was sich die Regierung als nächstes ausdenkt!
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Am 2. März 2010 um 12:28 Uhr 1
Die Entscheidung vom Verfassungsgericht liegt vor: Telefon- und Internetdaten dürfen nicht massenhaft gespeichert werden. Nun muss wohl ein neues Gesetz her.
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Ob “muß” ist in dem Zusammenhang die Frage?
Am 3. März 2010 um 17:06 Uhr 3
Wird Zeit!!!