EU-Gericht beanstandet staatliches Glücksspiel-Monopol in Deutschland.
Das deutsche Lotteriegesetz ist nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr konform mit dem europäischem Recht. In erster Linie widerspricht die Werbung für Glücksspiele dem deutschen Wettmonopol. Nichts einzuwenden sei, nach Meinung des Gerichtes, gegen ein staatliches Wettmonopol zum Schutz von Verbrauchern. Ebenso dürfen Glücksspiele im Internet verboten werden.
Zuviel Werbung für Glücksspiele
Die Beanstandungen der Luxemburger Richter betrifft die derzeitige Monopolregelung des Staatsvertrages aus dem Jahr 2008. Verletzt werde an dieser Stelle die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit. Staatlich genehmigte Anbieter von Glücksspielen betreiben Werbung in einem inakzeptablen Umfang. Man könne demnach nicht mehr von einer Bekämpfung der Spielsucht sprechen, was der eigentliche Sinn des Monopols ist. Ein erhöhtes Suchtpotenzial weisen ebenso Casino- und Automatenspiele auf, sind aber von deutschen Behörden erlaubt. Der europäische Gerichtshof kippte demnach das Wettmonopol bei Sportwetten (z.B. Oddset) und Lotterien in Deutschland. Es bleibt nun abzuwarten, welche Auswirkungen diese Entscheidung auf das Glücksspiel in Deutschland haben wird. Ist es das Ende des Monopols oder gibt es nur Veränderungen im Regelwerk?

Casino der Sächsischen Spielbanken in Dresden Prager Straße
In Dresden findet man zum Beispiel, neben vielen Wettbüros, auch folgende Casinos, in denen man sich an Bingo, Black Jack, Poker, Roulette oder slot machines versuchen kann:
Casino Sächsische Spielbanken auf der Prager Straße 4
Spiel-In Casino auf der Königsbrücker Straße 56
Spiel-In Casino am Flughafen Dresden Wilhelmine-Reichard-Ring 1
Automatencasino Las Vegas im Elbepark Peschelstraße 31
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