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Abwicklung der neuen Abwrackprämie

Am 14. Januar 2009 hat das Bundeskabinett die Details für die praktische Umsetzung der von der großen Koalition beschlossenen Abwrackprämie geklärt. Wer einen Neuwagen käuflich erwirbt, erhält unter bestimmten Voraussetzungen die staatliche Vergütung für den Gebrauchtwagen von 2.500 Euro. Das abzugebende Fahrzeug muss hierbei nachweislich verschrottet werden, die reine Inzahlungnahme reicht nicht aus. Die weiterlesen…

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